Neue Kanzlei

  • Die "Neue Kanzlei" wurde errichtet, als die "Alte Kanzlei" den räumlichen Erfordernissen der universitären Verwaltung nicht mehr genügen konnte, insbesondere weil die territorialen Verwaltungsaufgaben moderne Maßstäbe annahmen. Auch Verhandlungssäle modernen Anspruchs für die in der Kanzlei angesiedelten Rechtssprechungsfunktionen wurden in diesem Rahmen umgesetzt.

  • Die targische Botschafterin übermittelt den bisher finalen Vertragsentwurf an die Freie Universität Eulenfurt zwecks der akademischen Zusammenarbeit. Man fragt an ob eine erste Sitzung und die Gründungsveranstaltung in Eulenfurt stattfinden könnte.

    Gründungskurrende der Hochschulkooperation für internationale Forschung und akademischen Austausch (HIFA)

    Artikel 1 Zweck der HIFA ist die Förderung des internationalen Austauschs im Bereich von Forschung, Lehre und Studium sowie die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Hochschulen. Sie verpflichtet sich zu Neutralität, Frieden und Völkerverständigung.

    Artikel 2 Die Kooperation umfasst insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen, die Ermöglichung von Auslandssemestern und Gastdozierenden sowie die wechselseitige Studienzulassung nach Maßgabe individueller Regelungen.

    Artikel 3 Gemeinsame Studiengänge, Forschungsprojekte und weitere akademische Formate können im Rahmen der Kooperation vereinbart und durch die beteiligten Hochschulen in Abstimmung mit der Organisation eingerichtet werden.

    Artikel 4 Zur Durchführung der Kooperation werden Koordinationsstellen an den beteiligten Hochschulen eingerichtet. Die Kommunikation erfolgt regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich.

    Artikel 5 Die Sitzungen der HIFA finden im Wechsel an den Standorten der beteiligten Institutionen statt. Es soll eine gleichmäßige Repräsentation unterschiedlicher teilnehmender Hochschulen und Nationen gewährleistet werden.

    Artikel 6 Neue Hochschulen können der HIFA beitreten. Die Aufnahme erfolgt durch einvernehmliche Zustimmung aller bestehenden Mitglieder. Jedes Mitglied verfügt über Vetorecht.

    Artikel 7 Entscheidungen innerhalb der HIFA werden einstimmig getroffen.

    Artikel 8 Die HIFA kann sich durch Beiträge der Hochschulen, öffentliche Mittel, Drittmittel, Projektgelder oder weitere geeignete Quellen finanzieren.

    Artikel 9 Ein Austritt aus der HIFA ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber den übrigen Mitgliedern möglich.

  • Die Kanzlei - als oberstem Verwaltungsorgan der Universität - bedankt sich für die Übermittlung und sagt gerne zu, die erste Sitzung auszurichten. Terminlich richte man sich da gerne nach den Vorstellungen der targischen Initiatoren.

  • Dann würde man das fixieren.

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