- "Der Hochrat teilt sich in die erbliche Bank, die aus den direkten Nachkommen des regierenden Fürsten, den Grafen und der gleichen Anzahl an Junkern, die aus deren Mitte auf Lebenszeit gewählt werden sollen, besteht und die gekorene Bank, die höchstens ebensoviele Angehörige haben soll wie die erbliche Bank und aus verdienten Landesangehörigen, die durch eine Kommission bestimmt und durch den Fürsten zu Rittern und Baronen erhoben werden, bestehen soll."
D. h., dass wir zur Bestimmung der Mitgliederzahl erst einmal festlegen müssten, wie viele Kinder der Fürst hat: eines ist ja schon vorgesehen, wenn wir von einem Zweiten ausgehen, da die sechs Grafen hinzurechnen, das verdoppeln (Junker) haben wir 16 für die erbliche Bank und damit dann auch maximal 16 für die gekorene Bank, das wären 32 insgesamt.