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Erklärung über Reparationszahlungen, Zerschlagung des ratelonischen Gebiets und Entwaffnung Ratelons
ERSTES VERTRAGSWERK ZUM
TEILGEBIET SALBOR
Zwischen:
Die Futunische Hegemonie,
Das Königreich Gran Novara,
Die Bundesrepublik Severanien,
Das Königreichs Targa
und
der Republik Salbor
Präambel:
In Anbetracht der historischen Ereignisse und im Bestreben, Frieden, Stabilität und Gerechtigkeit wiederherzustellen, trotz der schuldhaften Taten Ratelons, haben die Vertragspartner folgendes Abkommen geschlossen:
Artikel 1: Anerkennung der Abspaltung Salbors
Nach der Ratifizierung dieses Vertrags wird Salbor als von der Demokratischen Union Ratelon eigenständiger Staat anerkannt.
Artikel 2: Regelung zu Reparationszahlungen
Salbor wird zu Reparationszahlungen in Höhe von 2% des BIP Salbors binnen der nächsten fünf Jahre verpflichtet, hiervon profitieren in gleichen Teilen die vier anerkennenden Staaten.
Artikel 3: Entwaffnung
3.1 Salbor verpflichtet sich zu einer sofortigen Entwaffnung und Beibehaltung des Status innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Ratifizierung dieses Vertrags.
3.2 Die Bereitstellung von Küstenwache und polizeilichen Verbänden werden nicht eingeschränkt.
3.3 Eine Wiederbewaffnung Salbors kann früher ermöglicht werden, im Falle von Gesprächen nach 12 und 24 Monaten mit allen Gesprächsparteien.
Artikel 4: Diplomatische Anerkennung
Alle Vertragspartner erkennen sich gegenseitig und ihre Grenzen diplomatisch an und verpflichten sich, friedliche und kooperative Beziehungen zu pflegen.
Unterschriften:
Als Bittsteller aufgetreten wird er sich hüten großartige Forderungen aufzumachen - auch wenn ihm die zehn Jahre etwas lange vorkommen.
Ich kann diesem Entwurf so zustimmen.