In dieser staatsrechtlichen Abhandlung untersucht Prof. Dr. Abdulian von Rosenschwenk, Lehrstuhlinhaber an der Freien Universität Eulenfurt, das Aufnahmeverfahren in die Konferenz der Nationen als institutionellen Ausdruck völkerrechtlicher Anerkennung. Im Zentrum steht die von der eulenthalerischen Rechtslehre entwickelte Figur der Konferenzsouveränität, die zwischen klassischer Staatlichkeit und kollektiver Legitimation vermittelt. Die Schrift analysiert die rechtlichen, ordnungspolitischen und praktischen Implikationen des Anerkennungsquorums und liefert zugleich einen Beitrag zur Weiterentwicklung des multilateralen Völkerrechtsdenkens in der Staatenwelt der Konferenz.