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  1. Fürstentum Eulenthal
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Adelstitel

Es gibt im Eulenthal nur vier Ränge nach dem Fürsten: die Grafen, die Junker, die Barone und die Ritter.

  1. Fürst

    Fürst

    Der Fürst ist Oberhaupt des Staates und übt seine Teile der Staatsgewalt gemäß den in den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze gemachten Vorgaben aus.

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  2. Graf

    Graf

    Die Grafen stehen einer der fünf Grafschaften vor und gehören dem Hochrat an.

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  3. Baron

    Baron

    Die Adelung zum Baron ist die höchste Ehre, die ein bürgerlicher vom Fürsten erhalten kann. Unter Umständen kann sie gar mit einem Sitz im Hochrat einhergehen.

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  4. Junker

    Junker

    Junker sind die Großgrundbesitzer mit teils noch recht weitrechenden Rechten über ihre Untergebenen. Sie entsenden eine gewisse Zahl von ihnen auf Lebzeiten in den Hochrat.

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  5. Ritter

    Ritter

    Der Ritterstand ist eine hohe Ehre, die man nur verdienten Bürgern zuteil werden lässt. Einige von ihnen erhalten gar die Ehre, dem Hochrat anzugehören.

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Kategorien

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