Ländereien

Die Ländereien des Fürstentums sind in fünf Grafschaften und eine Freie Stadt unterteilt, die teils sehr unterschiedliche politische Verhältnisse darstellen.

  • Fürstliche Grafschaft Creutzburg

    Die Grafschaft Creutzburg ist direkt und unmittelbarer Besitz des Fürsten selbst. Sie umfasst neben der Stadt Creutzburg, in deren Belangen der Fürst durch einen Stadtammann vertreten wird, die Gemeinden Eppelbrück, Hofcreutzen, Kirchfeld, Nakamp, Obercreutzjoch und Vierhofen, an denen sich der Fürst durch Landammänner vertreten lässt, sowie die Höfe und Junkerstellen der Creutzburger Junkerei, die er in ihrer Gesamtheit von einem Landvogt beaufsichtigen lässt. Hauptort ist Creutzburg.
    Themen
    19
    Beiträge
    231
    231
  • Grafschaft Eulenbrück

    Die Grafschaft Eulenbrück besteht aus den ihr angehörigen Höfen und Junkerstellen, sowie den Gemeinden Emantkamp, Hintereulenbrück, Ksütfelde, Treinshof und Vordereulenbrück. Hauptort ist Treinshof.
    Themen
    2
    Beiträge
    4
    4
  • Grafschaft Ostenacker

    Die Grafschaft Ostenacker besteht aus den Höfen und Junkerstellen im Ostewinkel und Bongertal, sowie den Gemeinden Altbongert, Gemau, Ostenacker und Ostquell. Hauptort ist Ostenacker.
    Themen
    6
    Beiträge
    12
    12
  • Grafschaft Waien

    Die Grafschaft Waien setzt sich aus den Höfen und Junkerstellen im Waienwald, sowie den Gemeinden Auend, Eschforst, Vodenhain, Waienhain, Wain an der Eppel und Waldau zusammen. Hauptort ist Wain an der Eppel.
    Themen
    9
    Beiträge
    20
    20
  • Grafschaft Westenfeld

    Die Grafschaft Westenfeld bildet sich aus den Höfen und Junkerstellen in den Westerauen, in Benesiefen und im Westeborn, sowie den Gemeinden Benekon, Brinkenfall, Eppelwangen, Feerquell, Obereppelau, Westenfeld, Westerau und Westersturz. Hauptort ist Westenfeld.
    Themen
    7
    Beiträge
    14
    14
  • Freie Stadt Eulenfurt

    Die Freie Stadt Eulenfurt ist eine der fürstlich-akademischen Verwaltung unterworfene Universitätsstadt, der die ihr unterworfenen Höfe und Junkerstellen an Schönerbach und Pulle, sowie die ihr unterworfenen Gemeinden Pullbruck, Pulleneck, Schönbrücken und Schönquell angehören.
    Themen
    21
    Beiträge
    682
    682