Ländereien

Die Ländereien des Fürstentums sind in fünf Grafschaften und eine Freie Stadt unterteilt, die teils sehr unterschiedliche politische Verhältnisse darstellen.

  • Fürstliche Grafschaft Creutzburg

    Die Grafschaft Creutzburg ist direkt und unmittelbarer Besitz des Fürsten selbst. Sie umfasst neben der Stadt Creutzburg, in deren Belangen der Fürst durch einen Stadtammann vertreten wird, die Gemeinden Eppelbrück, Hofcreutzen, Kirchfeld, Nakamp, Obercreutzjoch und Vierhofen, an denen sich der Fürst durch Landammänner vertreten lässt, sowie die Höfe und Junkerstellen der Creutzburger Junkerei, die er in ihrer Gesamtheit von einem Landvogt beaufsichtigen lässt. Hauptort ist Creutzburg.
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    • Staatsgebäude

      Das Staatsgebäude aus den Jahren 1902 bis 1905 war von Erbauung an als Sitz der fürstlichen Verwaltungsbehörden konzipiert. Heute beherbergt es die Hofkanzlei und die Räumlichkeiten des Staatsrates.
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    • Parlamentspalais

      Das Parlamentspalais wurde in den Jahren von 1900 bis 1903 zunächst als Konzert- und Veranstaltungshalle "Tonhalle Creutzburg" entworfen. Mit der Einrichtung eines mehrkammerigen Parlaments durch die noch heute gültige Verfassung von 1938 erfolgte dann die Umnutzung zum Parlamentsgebäude zunächst als Provisorium und die Umbenennung gemäß der neuen Funktion. Heute beherbergt der Bau mit dem Hochrat und der Thalversammlung beide Kammern des Parlaments, wenngleich regelmäßig über einen Neubau diskutiert wird, da nach gut achtzig Jahren der provisorische Charakter noch immer spürbar ist.
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  • Grafschaft Eulenbrück

    Die Grafschaft Eulenbrück besteht aus den ihr angehörigen Höfen und Junkerstellen, sowie den Gemeinden Emantkamp, Hintereulenbrück, Ksütfelde, Treinshof und Vordereulenbrück. Hauptort ist Treinshof.
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  • Grafschaft Ostenacker

    Die Grafschaft Ostenacker besteht aus den Höfen und Junkerstellen im Ostewinkel und Bongertal, sowie den Gemeinden Altbongert, Gemau, Ostenacker und Ostquell. Hauptort ist Ostenacker.
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  • Grafschaft Waien

    Die Grafschaft Waien setzt sich aus den Höfen und Junkerstellen im Waienwald, sowie den Gemeinden Auend, Eschforst, Vodenhain, Waienhain, Wain an der Eppel und Waldau zusammen. Hauptort ist Wain an der Eppel.
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  • Grafschaft Westenfeld

    Die Grafschaft Westenfeld bildet sich aus den Höfen und Junkerstellen in den Westerauen, in Benesiefen und im Westeborn, sowie den Gemeinden Benekon, Brinkenfall, Eppelwangen, Feerquell, Obereppelau, Westenfeld, Westerau und Westersturz. Hauptort ist Westenfeld.
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  • Freie Stadt Eulenfurt

    Die Freie Stadt Eulenfurt ist eine der fürstlich-akademischen Verwaltung unterworfene Universitätsstadt, der die ihr unterworfenen Höfe und Junkerstellen an Schönerbach und Pulle, sowie die ihr unterworfenen Gemeinden Pullbruck, Pulleneck, Schönbrücken und Schönquell angehören.
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