In dieser staatsrechtlichen Abhandlung untersucht Prof. Dr. Abdulian von Rosenschwenk, Lehrstuhlinhaber an der Freien Universität Eulenfurt, das Aufnahmeverfahren in die Konferenz der Nationen als institutionellen Ausdruck völkerrechtlicher Anerkennung. Im Zentrum steht die von der eulenthalerischen Rechtslehre entwickelte Figur der Konferenzsouveränität, die zwischen klassischer Staatlichkeit und kollektiver Legitimation vermittelt. Die Schrift analysiert die rechtlichen, ordnungspolitischen und praktischen Implikationen des Anerkennungsquorums und liefert zugleich einen Beitrag zur Weiterentwicklung des multilateralen Völkerrechtsdenkens in der Staatenwelt der Konferenz.
am 30.12.2024 durch Austausch diplomatischer Noten als Ersatz für den "Zoll- und Bündnisvertrag vom 12.08.2022 zwischen dem Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreich und dem Fürstentum Eulenthal" geschlossen
Der Wahlzensus 2023 wurde bis 1. Dezember 2023 zur Vorbereitung der zweijährlichen Wahlkreiseinteilung durchgeführt. Es wurden geringe Bevölkerungsverschiebungen festgestellt, sodass die Wahlkreise in ihrer bisherigen Form beibehalten wurden. Neu erhält der Wahlkreis Westenfeld einen zusätzlichen Sitz in der Thalversammlung. Es wurden (wie zum Wahlzensus üblich) ausschließlich die Bevölkerungszahlen erhoben.
Die fürstlichen Sicherheitsorgane führen verschiedene Aufgaben als Exekutive des Fürstentums durch. Zu Ihnen zählen insbesondere die Fürstliche Polizeibehörde (als Verkehrs- und Kriminalpolizei) sowie die Fürstlichen Garden (als Ehren- und Leibwache; bestehend aus der Creutzburger Burgwache und dem Fürstlichen Gardekavallerieeskadron). Im Folgenden sollen die in diesen Einrichtungen verwendeten Dienstgrade samt Abzeichen dargestellt werden.
Die Fürstliche Polizeibehörde nimmt alle Polizeitätigkeiten von Verkehrs- über Kriminalpolizei bis hin zur Grenzpolizei war. Sie umfasst 965 Planstellen.
Die heraldische Sammlung umfasst eine übersichtliche Darstellung der meisten im Fürstentum verwendeten Wappen. Zu bemerken ist hierbei, dass auch die Gemeindewimpel aufgeführt sind, obwohl die Gemeinden keine Wappenschilder im eigentlichen Sinne führen.
Diese Vorlage für den Schulbericht wird von der Obersten Staatsbehörde für Schulwesen und Erziehung zur Verfügung gestellt und kann dort in gebundener Form durch berechtigte Stellen (in aller Regel Schulen im Sinne des Schulgesetzes) angefordert werden.
geschlossen am 12.08.2022 in Creutzburg
am 30.12.2024 durch Austausch diplomatischer Noten durch den "Grundlagenvertrag vom 30.12.2024 zwischen dem Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreich und dem Fürstentum Eulenthal" ersetzt
Lektionstafeln für die unterschiedlichen Schulformen im Fürstentum, festgesetzt durch den Ausschuss für das Schulwesen, Erziehung, Familien, Altersversicherung und Kinder nach § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes von 1950. Die Lektionstafeln legen die vorgeschriebene Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern nach Jahrgangsstufe und Schulform fest.
herausgegeben durch den Ausschuss für das Schulwesen, Erziehung, Familien, Altersversicherung und Kinder in Übereinstimmung mit §4 Abs. 5 Schulgesetz
Eulenthal
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