Das Bildungssystem des Fürstentums ist ganz darauf ausgerichtet, die Schüler zu selbstständigen, höflichen und in die Gesellschaft integrierten Personen zu machen. Der Großteil der schulischen Ausbildung erfolgt an staatlichen oder halbstaatlichen Institutionen. Reine Privatschulen sind nur zugelassen, wenn sie den Bestimmungen über Schulzeit, Lernziele und Einrichtungsanforderungen entsprechen (Art. 16 der Verfassung).
Alter | Schulstufe | Träger | Dauer | obligatorisch |
3 bis 5 Jahre | Kleinkindergarten | privat | 2 Jahre | nein |
5 bis 7 Jahre | Vorschule | Gemeinden | 2 Jahre | ja |
7 bis 12 Jahre | Prinzipalschule | Gemeinden | 5 Jahre | ja |
12 bis 16 Jahre | Generalschule | Land | 4 Jahre | ja |
16./17. Lebensjahr | Gesellschaftliches Pflichtjahr | | | |
17 bis 20 Jahre | Gymnasium oder Berufslehre mit Fachschule | verschiedene Träger | 3 Jahre oder 2 bis 3 Jahre | nein |
21 bis 25 Jahre | Universität oder Meisterschule | selbstständig oder verschiedene | 3 bis 5 Jahre oder 2 bis 3 Jahre | nein |