Bildung

Das Bildungssystem des Fürstentums ist ganz darauf ausgerichtet, die Schüler zu selbstständigen, höflichen und in die Gesellschaft integrierten Personen zu machen. Der Großteil der schulischen Ausbildung erfolgt an staatlichen oder halbstaatlichen Institutionen. Reine Privatschulen sind nur zugelassen, wenn sie den Bestimmungen über Schulzeit, Lernziele und Einrichtungsanforderungen entsprechen (Art. 16 der Verfassung).


AlterSchulstufeTrägerDauerobligatorisch
3 bis 5 JahreKleinkindergartenprivat2 Jahrenein
5 bis 7 JahreVorschuleGemeinden2 Jahreja
7 bis 12 JahrePrinzipalschuleGemeinden5 Jahreja
12 bis 16 JahreGeneralschuleLand4 Jahreja
16./17. LebensjahrGesellschaftliches Pflichtjahr
17 bis 20 JahreGymnasium
oder
Berufslehre mit Fachschule
verschiedene Träger3 Jahre
oder
2 bis 3 Jahre
nein
21 bis 25 JahreUniversität
oder
Meisterschule
selbstständig
oder
verschiedene
3 bis 5 Jahre
oder
2 bis 3 Jahre
nein