Spielregeln

I. Allgemeines & Spielleitung

I.1 Definitionen

SimOnSämtliches Geschehen, dass in jenen Teilen des Forums stattfindet, die nicht eindeutig als "SimOff" deklariert sind; einschließlich Privater Nachrichten (PNs). In diesem Bereich findet die eigentliche Simulation / das eigentliche Roleplay statt.
SimOffJede Diskussion oder Konversation (oder sonstige Tätigkeit) die in jenen Teilen des Forums stattfindet, die eindeutig als "SimOff" deklariert sind; einschließlich Privater Nachrichten, soweit der Erstversender dies im Nachrichtentitel mittels "SimOff: [Titel]" deutlich gemacht hat oder sich die SimOff-Natur aus dem Verlauf der Konversation ergibt.
CharakterFigur, die durch einen Spieler gespielt am Spiel teilnimmt, dargestellt durch die einzelnen Foren-Accounts. Eine reale Person kann beliebig viele Accounts, sprich Charaktere, erstellen.

I.2 Zusammensetzung der Spielleitung

Die Spielleitung setzt sich zusammen aus folgenden realen Personen, wobei eine reale Person nicht mehr als eine Position in der Spielleitung inne haben kann:

  • Spieler des Fürsten (Hoster)
  • Spieler des Hofkanzlers
  • Spieler des Staatsratspräsidenten

Der Charakter des Fürsten steht stets dem Hoster zu, er kann den Charakter jedoch abtreten. Da der Hofkanzler durch den Fürsten bestimmt wird, bestimmt er auch das zweite Mitglied der Spielleitung. Das dritte Mitglied, der Spieler des Staatsratspräsidenten, wird auf dem SimOn zur Besetzung des Amtes vorgesehenen Wege bestimmt.

Stellt ein realer Spieler mehrere der oben genannten Charaktere, so reduziert sich die Anzahl der Spielleitungsmitglieder entsprechend. Der Account "Eulenthal" steht dem Hoster für Zwecke der Ausgestaltung und administrative Zwecke zur Verfügung.


Die Spielleitung kann auf gemeinsamen Beschluss weitere Mitspieler in die "assistierende Spielleitung" berufen, die eingeschränkte Moderationsrechte erhalten. Dies kann auch zeitlich begrenzt, etwa für die Dauer einer Veranstaltung, geschehen.


Der Hoster hat das Vorrecht jedes Spielleitungsmitglied nach eigenem Ermessen aus der Spielleitung zu entfernen.

I.3 Aufgaben & Kompetenzen der Spielleitung

Die Spielleitung hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Regeln zu Überwachen, neue Impulse für das SimOn-Geschehen zu geben und das Projekt gegebenenfalls gegen Außen zu vertreten. Dazu kann Sie:

  • Accounts übernehmen oder an andere Mitspieler übergeben, die länger als hundertachtzig (180) Tage nicht aktiv bespielt wurden
    • bei Accounts, die wichtige oder begehrte öffentliche Ämter innehaben bereits nach dreißig (30) Tagen
  • SimOn-Guthaben ver- oder umverteilen
  • SimOn-Ereignisse einführen, die auch Konsequenzen für die Charaktere haben können
  • bei Streitigkeit über SimOn-Fakten und Ausgestaltung Entscheidungen dazu treffen; insbesondere die entsprechenden Fakten/Ausgestaltung als allgemeinverbindlich festlegen (natürlich können Charaktere SimOn diese Fakten anzweifeln, werden dann allerdings u.U. in etwa eine Stellung haben, die jenen von Verschwörungstheoretikern entspricht)
  • Sanktionen gegen Mitspieler verhängen, insbesondere: Ermahnungen, Verwarnungen und Spielausschlüsse (temporär und unbegrenzt)
    • Ermahnungen können durch einzelne Spielleitungsmitglieder ausgesprochen werden, Verwarnungen und Spielausschlüsse lediglich durch die Spielleitung als Gremium
  • Editieren von SimOn-Beiträgen

II. Verhaltens- und Spielregeln (SimOn)

II.1 Formatierung

Für das ansprechende Formatieren und Gestalten von Beiträgen innerhalb des Spiels sind verschiedene BBCodes vorgesehen, insbesondere:

[act]Handlungsbeschreibung[/act]


[think]Gedanken[/think]


[doc]Realisierung eines Schriftstückes[/doc]


Sie sind verpflichtend zu verwenden. Nichtverwendung führt in Einzelfällen zur Unmittelbaren Editierung des betroffenen Beitrags durch ein Mitglied der Spielleitung, bei mehrfachem Verstoß können Konsequenzen im Rahmen der Handhabe der Spielleitung ergriffen werden.


II.2 Rechtlicher Rahmen


Den rechtlichen Rahmen für SimOn-Handeln der Charaktere schaffen zum einen die SimOn erlassenen und bekannt gemachten Gesetze und Vorschriften, die auch SimOn verfolgt und sanktioniert werden; auf der anderen Seite aber natürlich auch die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Vorschriften, die von der Spielleitung durchgesetzt werden müssen. Daher sind folgende Simulationen und Simulationsthemen (in dem Sinne, dass sie im Rahmen einer Simulationshandlung explizit und umfassend dargestellt werden und nicht nur unspezifisch über sie gesprochen wird) im öffentlich einsehbaren Bereich des Forums unerwünscht und verboten:

  • Antisemitismus
  • Völkermord
  • exzessive Gewaltdarstellung
  • explizit pornografische Inhalte

Bei berechtigtem Bedarf kann die Spielleitung zur Simulation der letzten beiden Themen nicht-öffentliche Foren zur Verfügung stellen.

II.3 Trennung von Spieler- und Charakterwissen

Charaktere und ihr Wissen sind grundsätzlich von den Zielen und dem Wissen ihres Spielers zu trennen. Eine gegenseitige Unterstützung von eigenen Charakteren, die widerstreitende Interessen verfolgen und bei denen kein offensichtlicher Grund zur (temporären) Überwindung dieser Interessen vorliegt, ist untersagt und wird geahndet.

II.4 Wahlen

Wahlen werden, soweit nötig, SimOn durchgeführt. Ihre Durchführung findet im Forum "gov.eule" in Form von Umfragen statt. Jeder Charakter, der die SimOn-definierten Voraussetzungen dazu erfüllt, ist wahlberechtigt. Die Spielleitung bestimmt das Ergebnis SimOff anhand ihres subjektiven Empfindens unter Berücksichtigung des Umfrageergebnisses und verkündet es durch die SimOn-Bekanntgabe der zuständigen Behörde.

Die Umfrage im "gov.eule"-Forum stellt dabei stets nur den prozentualen Anteil am Gesamtwahlgeschehen des Fürstentums dar, der von auf derselben Plattform registrierten Landesbürgern ausgemacht wird. Die übrigen Wählenden haben "offline" gewählt.

III. Verhaltensregeln (SimOff)

Ein angemessenes, erwachsenes und hilfsbereites Verhalten im SimOff wird erwartet.

  • persönliche Anfeindungen gleich welcher Art führen zu umgehenden Konsequenzen
  • die unmittelbare SimOff-Antwort auf einen SimOn-Post ist untersagt, es sei denn es bestehen Unklarheiten über die bestehende Situation / das bestehende Umfeld

Die Ahndung von unangemessenem Verhalten liegt im Ermessen der Spielleitung, die subjektiv beurteilt, welches Verhalten als nicht-angemessen, nicht-erwachsen oder nicht-hilfsbereit anzusehen ist.

IV. Sanktionen

Bei kleineren Übertritten und Verfehlungen soll die Spielleitung das klärende und aufklärende Gespräch mit dem betroffenen Spieler suchen. Insbesondere im SimOn soll sie auch regen Gebrauch machen von ihrem Recht, Beiträge zu editieren.


Es bestehen folgende Sanktionsmöglichkeiten:

  • Ermahnung: durch einzelne Spielleitungsmitglieder ausgesprochene Rüge für leichtere oder wiederholte leichte Übertretungen, die im Wiederholungsfalle vor die Spielleitung als Ganzes gebracht werden
  • Verwarnung: durch die Spielleitung als Gremium ausgesprochene Rüge für wiederholte ermahnungswürdige Vergehen oder erstmalige mittelschwere Verstöße
  • temporärer Spielausschluss: durch die Spielleitung als Gremium ausgesprochen, für wiederholte verwarnungswürdige Vergehen oder schwere Verstöße
  • unbegrenzter Spielausschluss: durch die Spielleitung als Gremium ausgesprochen, für wiederholte Vergehen, auf Grund derer bereits ein temporärer Spielausschluss erfolgte oder besonderen Umständen, die keine andere Sanktion zulassen

V. Gültigkeit und Änderungen

Diese Spielregeln haben ihre Gültigkeit mit ihrer Bekanntmachung erlangt. Sie können geändert werden durch Beschluss des Hosters, der die Spielleitung dazu anhört. Jede Änderung ist öffentlich bekannt zu machen.