124; Jeff Lippmann: Erteilung Visum für Kurzaufenthalter ohne Arbeitsbewilligung (gültig mind. 1 Monat)

  • 20-e5d2e1f1f14f96ccecd411cedbd15c1eb4b2958f.pngLandesbehörde für Meldewesen

    Creutzburg, 19. Februar 2025


    Betreffend: Ihr Antrag auf ein Kurzaufenthaltervisum ohne Arbeitsbewilligung (T-ID)



    Sehr geehrte/r Jeff Lippmann,


    mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Erteilung eines Visums für Kurzaufenthalter ohne Arbeitsbewilligung mit Gültigkeitsdauer von mindestens einem Monat ab Erteilung (T-ID).

    Gleichsam erteilen wir Ihnen hiermit das beantragte Visum. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig um ein neues Visum bemühen. Dies können Sie formlos unter diesem Aktenzeichen tun. Andernfalls kann es zu einem Verlust Ihres Aufenthaltstitels kommen.


    Gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit der Verwaltungsbeschwerde, die zu richten ist an den Direktor der Landesbehörde für Meldewesen, Ratswinkel 14, 101 Creutzburg.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Landesbehörde für Meldewesen

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.

  • Vielen Dank dem namenlosen Verwaltungsbeamten!


    Ich bin mir jedoch unsicher, inwieweit ich mich korrekt beworben habe. Mein Fall ist eventuell etwas unerprobt, aber mein potentielles Ziel ist der Besuch der Konferenz der Nationen in journalistischer Absicht. Das ist praktisch Arbeit. Oder bezieht sich der Zusatz "ohne Arbeitsbewilligung" nur auf Anstellungen im Inland?

  • 20-e5d2e1f1f14f96ccecd411cedbd15c1eb4b2958f.pngLandesbehörde für Meldewesen

    Creutzburg, 20. Februar 2025


    Betreffend: Ihr Antrag auf ein Kurzaufenthaltervisum mit Arbeitsbewilligung (K-ID)



    Sehr geehrte/r Jeff Lippmann ,


    mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Erteilung eines Visums für Kurzaufenthalter mit Arbeitsbewilligung mit Gültigkeitsdauer von mindestens einem Monat ab Erteilung (K-ID).

    Gleichsam erteilen wir Ihnen hiermit das beantragte Visum, vorbehaltlich eines jederzeitigen Widerrufs durch die Landesbehörden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig um ein neues Visum bemühen. Dies können Sie formlos unter diesem Aktenzeichen tun. Andernfalls kann es zu einem Verlust Ihres Aufenthaltstitels kommen.


    Gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit der Verwaltungsbeschwerde, die zu richten ist an den Direktor der Landesbehörde für Meldewesen, Ratswinkel 14, 101 Creutzburg.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Landesbehörde für Meldewesen

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.

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