85; Thomas Blind: Erteilung eID für Landesangehörige

  • 20-e5d2e1f1f14f96ccecd411cedbd15c1eb4b2958f.pngLandesbehörde für Meldewesen

    Creutzburg, 24. September 2023


    Betreffend: Ihr Antrag auf Erteilung einer eID für einen Landesangehörigen



    Sehr geehrte/r Thomas Blind,


    mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Erteilung einer eID für Landesangehörige.

    Gleichsam erteilen wir Ihnen hiermit und für die Dauer des Verfahrens ein Visum für Kurzaufenthalter ohne Arbeitsbewilligung (gültig mind. 1 Monat ab Ausstellung) - ID-Typ T. Bitte beachten Sie, dass dieses Visum mit Erteilung ihrer eID ungültig wird.


    Für das weitere Verfahren bitten wir Sie unter diesem Aktenzeichen glaubhaft zu versichern, dass Sie auf dem Gebiet des Fürstentums geboren sind oder eine der übrigen, gesetzmäßigen Voraussetzungen für die Erlangung der Landesangehörigkeit besitzen. Ein Mitarbeiter der Landesbehörde wird Ihre Eingaben prüfen und Ihnen zeitnah Ihre neue eID als Ausweisdokument von morgen ausstellen.


    Gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit der Verwaltungsbeschwerde, die zu richten ist an den Direktor der Landesbehörde für Meldewesen, Amtsgasse 14, 101 Creutzburg.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Landesbehörde für Meldewesen

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.

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