Der Einfachheit halber als aktualisierte Version.
Eulenfurter Verträge
Erklärung über die Zerschlagung des ratelonischen Gebiets, Entwaffnung und Reparationszahlungen
Zwischen:
Die Vereinigten Staaten von Astor,
Das Königreich Albernia,
Das Commonwealth Cranberra,
Die Futunische Hegemonie,
Das Königreich Gran Novara,
Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien,
Das Königreich Targa
Und:
Die Demokratische Union Ratelon
Die Republik Salbor
Die Republik Roldem
Präambel:
In Anbetracht der historischen Ereignisse und im Bestreben, Frieden, Stabilität und Gerechtigkeit wiederherzustellen, trotz der schuldhaften Taten Ratelons, haben die Vertragspartner folgendes Abkommen geschlossen:
ABSCHNITT 1 - Territoriales
Artikel 1: Anerkennung der völkerrechtlichen Zugehörigkeit Heróts
Nach der Ratifizierung dieses Vertrags wird Herót von allen Vertragspartnern als zugehöriger Teil des Königreichs Gran Novara anerkannt.
Artikel 2: Anerkennung der völkerrechtlichen Zugehörigkeit Westlichen Inseln (Die Glücklichen Inseln hinter dem Winde)
Nach der Ratifizierung dieses Vertrags werden die Westlichen Inseln (Die Glücklichen Inseln hinter dem Winde) von allen Vertragspartnern als zugehöriger Teil der Futunischen Hegemonie anerkannt.
Artikel 3: Anerkennung der Republik Roldem
Nach der Ratifizierung dieses Vertrags wird Rroldem als von der Demokratischen Union Ratelon eigenständiger Staat anerkannt.
Artikel 4: Anerkennung der Republik Salbor
Nach der Ratifizierung dieses Vertrags wird Salbor als von der Demokratischen Union Ratelon eigenständiger Staat anerkannt.
Artikel 5: Ratelonische Kerngebiete und Besatzungszone Freistein
5.1 Die ratelonischen Kerngebiete Katista, Freistein und Imperia werden als unmittelbare Rechtsnachfolger der DU Ratelon angesehen.
5.2 Freistein verbleibt unter severanischer Kontrolle, sowohl militärisch als auch in der zivilen Verwaltung. Severanien konzentriert sich darauf, das Land abzurüsten und zu entmilitarisieren, die Bevölkerung zu entradikalisieren, Kriegsverbrecher zu verhaften und zu verurteilen sowie das Erziehungssystem, die Justiz, die Verwaltung und das öffentliche Leben zu demokratisieren.
ABSCHNITT 2 - SICHERHEIT
Artikel 6: Entwaffnung
6.1 Salbor verpflichtet sich zu einer sofortigen Entwaffnung und Beibehaltung dieses Status innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Ratifizierung dieses Vertrags.
6.2 Ratelon und seine Nachfolgestaaten verpflichten sich zu einer Demilitarisierung und Beibehaltung dieses Status innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Ratifizierung dieses Vertrags.
6.3 Die Bereitstellung von Küstenwache und polizeilichen Verbänden wird nicht eingeschränkt.
6.4 Eine Wiederbewaffnung kann früher ermöglicht werden im Falle von Gesprächen nach 12 und 24 Monaten mit allen Gesprächsparteien im Rahmen der Schiedskommission.
Artikel 7: Regelung zu Reparationszahlungen
7.1 Salbor wird zu Reparationszahlungen in Höhe von 2% des BIP Salbors binnen der nächsten fünf Jahre verpflichtet. Hiervon profitieren in gleichen Teilen die anerkennenden Staaten auf Vertragsseite der Siegerstaaten.
7.2 Ratelon wird zu Reparationszahlungen in Höhe von 3,75% des BIP Ratelons binnen der nächsten fünf Jahre verpflichtet. Hiervon profitieren in gleichen Teilen die anerkennenden Staaten auf Vertragsseite der Siegerstaaten.
7.3 Roldem wird zu Reparationszahlungen in Höhe von 2,4% des BIP Roldems binnen der nächsten fünf Jahre verpflichtet. Hiervon profitieren die Vertragsparteien Astor, Albernia und Cranberra im Verhältnis 70:30 gegenüber den weiteren anerkennenden Staaten auf Vertragsseite der Siegerstaaten.
7.4 Die Futunische Hegemonie verzichtet auf jegliche Reparationen.
ABSCHNITT 3 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 8: Diplomatische Anerkennung
Alle Vertragspartner erkennen sich gegenseitig und ihre Grenzen diplomatisch an und verpflichten sich, friedliche und kooperative Beziehungen zu pflegen.
Artikel 9: Schiedskommission
Die Vertragspartner einigen sich darauf, dass strittiges Vertragswerk durch eine neutrale Eulenthaler Schiedskommission überwacht und verhandelt wird. Im Falle einer Nichtaufrechterhaltung des Betriebs der Schiedskommission einigen sich die Vertragspartner schnellstmöglich über eine neue unabhängige und neutrale Schiedskommission.
Unterschriften: