Diese Vorlage für den Schulbericht wird von der Obersten Staatsbehörde für Schulwesen und Erziehung zur Verfügung gestellt und kann dort in gebundener Form durch berechtigte Stellen (in aller Regel Schulen im Sinne des Schulgesetzes) angefordert werden.
Lektionstafeln für die unterschiedlichen Schulformen im Fürstentum, festgesetzt durch den Ausschuss für das Schulwesen, Erziehung, Familien, Altersversicherung und Kinder nach § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes von 1950. Die Lektionstafeln legen die vorgeschriebene Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern nach Jahrgangsstufe und Schulform fest.