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Fürst
Der Fürst ist Oberhaupt des Staates und übt seine Teile der Staatsgewalt gemäß den in den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze gemachten Vorgaben aus.
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Baron
Die Adelung zum Baron ist die höchste Ehre, die ein bürgerlicher vom Fürste erhalten kann. Unter Umständen kann sie gar mit einem Sitz im Hochrat einhergehen.
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Junker
Junker sind die Großgrundbesitzer mit teils noch recht weitrechenden Rechten über ihre Untergebenen. Sie entsenden eine gewisse Zahl von ihnen auf Lebzeiten in den Hochrat.
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Ritter
Der Ritterstand ist eine hohe Ehre, die man nur verdienten Bürgern zuteil werden lässt. Einige von ihnen erhalten gar die Ehre, dem Hochrat anzugehören.
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Fürstin
Die Ehefrau des regierenden Fürsten. Handelt es sich um eine Fürstin, trägt der Ehepartner den Titel "Fürstgemahl".
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