Trophäen

  1. Fürst

    Der Fürst ist Oberhaupt des Staates und übt seine Teile der Staatsgewalt gemäß den in den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze gemachten Vorgaben aus.

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  2. Fürstlicher Prinz

    Fürstliche Prinzen sind die direkten Nachkommen des Fürsten.

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  3. Graf

    Die Grafen stehen einer der fünf Grafschaften vor und gehören dem Hochrat an.

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  4. Baron

    Die Adelung zum Baron ist die höchste Ehre, die ein bürgerlicher vom Fürste erhalten kann. Unter Umständen kann sie gar mit einem Sitz im Hochrat einhergehen.

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  5. Junker

    Junker sind die Großgrundbesitzer mit teils noch recht weitrechenden Rechten über ihre Untergebenen. Sie entsenden eine gewisse Zahl von ihnen auf Lebzeiten in den Hochrat.

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  6. Ritter

    Der Ritterstand ist eine hohe Ehre, die man nur verdienten Bürgern zuteil werden lässt. Einige von ihnen erhalten gar die Ehre, dem Hochrat anzugehören.

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  7. Fürstin

    Die Ehefrau des regierenden Fürsten. Handelt es sich um eine Fürstin, trägt der Ehepartner den Titel "Fürstgemahl".

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