Lektionstafeln für die unterschiedlichen Schulformen im Fürstentum, festgesetzt durch den Ausschuss für das Schulwesen, Erziehung, Familien, Altersversicherung und Kinder nach § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes von 1950. Die Lektionstafeln legen die vorgeschriebene Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern nach Jahrgangsstufe und Schulform fest.